Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundenen Energieträger

Bild: Pepe Lange

Die Energiepreise sind im vergangenen Jahr in die Höhe geschnellt. Nun können endlich auch diejenigen Härtefallhilfen beantragen, die mit sogenannten nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen: Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle!

Dafür haben wir als SPD hart gekämpft. Denn auch wer nicht Strom oder Gas heizt oder über Fernwärme versorgt wird, spürt deutliche Preissteigerungen beim Heizen. In Schleswig-Holstein ist jedes fünfte Wohnhaus betroffen, so wie auch in meinem Wahlkreis in Segeberg und Stormarn!

Welche Kosten werden übernommen?
Mit dem Entlastungsprogramm sollen jene Mehrkosten des Jahres 2022 abgefedert werden, die das Doppelte des Preisniveaus aus 2021 hinausgehen. Von den Mehrkosten werden 80 Prozent erstattet. Maximal können Haushalte 2.000 Euro erhalten.

Welche Referenzwerte werden angesetzt?
71 Cent pro Liter bei Heizöl, 57 Cent pro Liter bei Flüssiggas, 24 Cent pro Kilogramm bei Holzpellets, 11 Cent pro Kilogramm bei Holzhackschnitzeln, 28 Cent pro Kilogramm bei Holzbriketts, 85 Euro pro Raummeter bei Scheitholz und 36 Cent pro Kilogramm bei Kohle bzw. Koks.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer. Mieterinnen und Mieter müssen nicht aktiv werden. Eine Antragstellung läuft in diesem Fall über den Vermieter.

Wo kann ich meinen Anspruch berechnen und wie einen Antrag stellen?
Betroffene sollten entsprechende Rechnungen für die Zeiträume Januar bis Dezember 2022 einreichen. Unter serviceportal.hamburg.de (Stichwort: Härtefallhilfen) kann man berechnen, ob ein Anspruch auf eine Entlastung besteht. Dort kann auch ein Antrag gestellt werden.