Bund entlastet Kulturbranche von Härten der Energiekrise

Bild: Pepe Lange

Der Bund hat ein Programm für die Kulturbranche aufgelegt, um sie von einem Teil der hohen Energiekosten zu entlasten. „Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen, Bibliotheken und Kulturveranstalterinnen und -veranstalter haben in den vergangenen Jahren besonders gelitten: Erst kam die Corona-Pandemie, dann die Energiekrise. Es ist gut, dass wir nun Geld in die Hand nehmen, um der Kreativszene den Rücken zu stärken“, sagt der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete und stellvertretende energiepolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Bengt Bergt. „Auch Segeberg und Stormarn haben eine lebendige Kulturszene. Für viele der Kreativen ist das neue Programm ein wichtiger Beitrag, um die finanziellen Sorgen etwas abzupuffern.“

Über den „Kulturfonds Energie“ des Bundes können Kultureinrichtungen sowie Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen eine Unterstützung zur Abfederung der durch die Energiekrise verursachten Härten beantragen. Künstlerinnen und Künstler individuell sind nicht antragsberechtigt. „Kultureinrichtungen können einen anteiligen Ausgleich zum angefallenen Mehrbedarf an Energiekosten beantragen. Veranstalter von Kulturevents können eine Pauschale erhalten, um die energiebedingten Mehrkosten bei der Raummiete abzufedern. Die Pauschale ist gestaffelt nach der Kapazität des Veranstaltungsraums“, erklärt Bengt Bergt.

Die Förderung kann rückwirkend für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2023 beantragt werden. Genauere Informationen zum Programm und zum Antragsverfahren gibt es unter www.kulturfonds-energie.de.

Der „Kulturfonds Energie“ ist ein Teil von zahlreichen Entlastungspaketen, die der Bund in den vergangenen Monaten beschlossen hat. Dazu zählen unter anderem die Strom- und Gaspreisbremse (für Verbraucher und Unternehmen), eine einmalige Energiepauschale, ein höheres Wohngeld oder die Möglichkeit für energieintensive Unternehmen, sich die Stromsteuer erstatten zu lassen. Unter www.bundesfinanzministerium.de sind die Entlastungsmaßnahmen aufgelistet. Außerdem kann mit einem „Entlastungsrechner“ berechnet werden, zu welchen steuerlichen Entlastungen man berechtigt ist.